Allgemeinen Geschäftsbedingungen

mannschaftsgold GmbH & Co KG

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Geschäftspartner, werte Veranstalter, bitte finden sie im Folgenden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeines:

Für sämtliche Angebote, Aufträge und Verträge mit der mannschaftsgold GmbH & Co KG gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit der mannschaftsgold GmbH & Co KG soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie ein Angebot annehmen, einen Auftrag bestätigen oder einen Vertrag gegenzeichnen. Mit der Annahme, Bestätigung bzw. Unterzeichnung erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Webshop:

für unseren Webshop kurzes Vergnügen gelten gesondert diese AGB.

Vertragsschluss:

  • Alle Angebote sind freibleibend.
  • Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das von der mannschaftsgold GmbH & Co KG erhaltene Angebot bzw. den Vertrag rechtskräftig unterschrieben zurückschickt.

Equipment Konditionen:

  • Es gelten ausschließlich die im Angebot aufgeführten Konditionen, sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung (z.B. Rahmenvereinbarungen oder spezielle Konditionen mit einer bestimmten Laufzeit) schriftlich getroffen wurden.
  • Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst i.d.R. einen Zeitraum von drei Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sonntage und Feiertage werden nicht berechnet.
  • Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten.
  • Bei zugemietetem Equipment gelten entsprechend die Konditionen des jeweiligen Vermieters, sofern diese bei Vertragsabschluss dem Kunden vorlagen und dieser Kenntnis davon erlangen konnte.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ab einer Änderung der Gästezahl von 10 % nach oben uns das Recht vorbehalten müssen, zu Ihren Lasten die Veranstaltung neu zu kalkulieren.

Unsere Transport – , Anlieferung -, & Abholungs- Konditionen:

  • Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager Essen bzw. Bonn (je nach Equipment) bis zum Bestimmungsort.
  • Bei Anlieferung/Aufbau und Abbau/Abholung des Equipments im vereinbarten Zeitraum hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist.
  • Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin der Anlieferung/Aufbau nicht anwesend sein und es kommt dadurch zu Verzögerungen, werden die durch das Warten bzw. Verschieben der Anlieferung/Aufbau entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Entsprechend Gleiches gilt beim Abbau/Abholung.
  • Wird das Equipment am Veranstaltungsort hinterlassen und der Kunde erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung/Aufbau an, übernimmt der Kunde hiermit auch die Haftung des Equipments. Es wird daher empfohlen, das Equipment für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.
  • Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW von bis zu 40 Tonnen befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, muss der Kunde im Vorfeld (mit ausreichend Vorlauf, mind. jedoch 7 Tage vor dem Event) aufzeigen, mit welchem Fahrzeugtyp der Anlieferungsort zu befahren ist. Sollte dies nicht geschehen und der Aufbau/ die Anlieferung kann dadurch nicht bewerkstelligt werden, sind die daraus entstehenden Mehrkosten für ein alternatives Fahrzeug oder zusätzliches Personal vom Kunden zu tragen.

Personalstellung:

Buchungszeit:

  • mindestens: 5 Stunden (kürzere Einsätze werden mit 5 Stunden berechnet)
  • maximal: 12 Stunden (Beginn- bis Endzeit der Tätigkeit)
  • zwischen zwei Schichten: mindestens 11 Stunden Unterbrechung (Ruhezeit)
  • Abrechnung im 30 min.-Takt, Aufrundung ab jew. 15 min.

Einsatzzeiten:

  • Die Einsatzzeiten des Personals werden täglich auf den Stundenzetteln festgehalten
  • Es wird nach tatsächlicher Arbeitszeit abgerechnet, sodass es zu Abweichungen gegenüber dem Angebot kommen kann.
  • Ergeben sich hierbei „Mehr“ Stunden, so werden diese mit dem festgelegten Stundensatz berechnet.

Gesetzliche Pausenzeiten gemäß Arbeitszeitgesetz müssen gewährt werden:

  • 6-8 Std. Einsatzzeit = 30 min. Pausenzeit
  • 9-10 Std. Einsatzzeit = 45 min. Pausenzeit
  • Pausenzeiten werden bei uns vergütet.

Stornierung:

Bei Stornierung der Einsätze wird eine Gebühr gemäß dieser AGB fällig. Die Stornierungsgebühr bemisst sich hierbei nach dem Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Stornierung und dem Beginn des geplanten Einsatzes:

  • ab vier Wochen vor Einsatzbeginn: 50% der Gesamtsumme
  • ab zwei Wochen vor Einsatzbeginn: 80% der Gesamtsumme
  • ab 5 Werktage vor Einsatzbeginn: 100% der Gesamtsumme
  • Als Stornierung gilt grundsätzlich auch das (kurzfristig zeitliche & räumliche) Verlegen von gebuchten Einsätzen oder das Verkürzen von gebuchten Zeiträumen, sofern sich hieraus für den Auftrag/Vertrag neue Aspekte ergeben, die eine Stornierung von (Teil-) Bereichen des Auftrages/Vertrages zwingend erforderlich machen.

Rechnungsstellung, Zahlungsziel & Zahlungsbedingungen:

  • Unser Zahlungsziel entspricht 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.
  • Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands leisten eine Vorauszahlung mit Zahlungsnachweis über die komplette Angebotssumme. Kunden mit Sitz in der Europäischen Union senden uns bei der Angebotsbestätigung das von ihnen ausgefüllte VAT-Formular mit.
  • Der Gesamtrechnungsbetrag ist mit der Anlieferung bzw. Aufbaus fällig und nach ordentlicher Rechnungsstellung durch die mannschaftsgold GmbH & Co KG via Überweisung zu begleichen.
  • Bei Neukunden kann eine Vorauszahlung fällig werden.

Verzug:

  • Gerät der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag/Vertrag in Verzug, ist die mannschaftsgold GmbH & Co KG berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.

Haftung:

  • Der Kunde trägt die Verantwortung für das Equipment von der Übernahme bis zur Rückgabe an die mannschaftsgold GmbH & Co KG.
  • Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach erfolgter ordentlicher Sichtung bzw. Reinigung ermittelt werden können.
  • Der Kunde ist verpflichtet der mannschaftsgold GmbH & Co KG technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
  • Reparaturen dürfen ausschließlich unter vorheriger Absprache mit der mannschaftsgold GmbH & Co KG durchgeführt werden.
  • Sollten seitens des Vertragspartners im Vorfeld keine besonderen Auflagen hinsichtlich der Nutzung des Bodenbelages übermittelt werden, übernimmt die mannschaftsgold GmbH & Co KG keine Haftung. Dies gilt explizit auch für Schäden oder Rückstände, die das von uns zur Verklebung von Bodenbelägen verwendete doppelseitige Klebeband hinterlässt.
  • Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der mannschaftsgold GmbH & Co KG beruhen, haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der mannschaftsgold GmbH & Co KG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Sofern die mannschaftsgold GmbH & Co KG schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haftet die mannschaftsgold GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter den Punkten 1-4 vorgesehen ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  • Sofern die Schadensersatzhaftung der mannschaftsgold GmbH & Co KG gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Kündigung des Vertrages:

  • Die mannschaftsgold GmbH & Co KG ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass das Equipment nicht vertragsgemäß verwendet wird und hierdurch einen Schaden erleiden kann. Für diesen Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Kosten zu bezahlen.
  • Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die mannschaftsgold GmbH & Co KG entgegen der vertraglichen Vereinbarung das Equipment nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Gegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätiges Equipment nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.

Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG):

  • Die mannschaftsgold GmbH & Co KG versichert gegenüber dem Kunden, für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
  • Sollte die mannschaftsgold GmbH & Co KG wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt die mannschaftsgold GmbH & Co KG den Kunden von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

Datenschutz:

  • Die mannschaftsgold GmbH & Co KG und die Kunden verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
  • Die aktuell gültige Datenschutzerklärung der mannschaftsgold GmbH & Co KG kann auf dieser Seite nachgelesen und unter datenschutz~mannschaftsgold.de angefordert werden.

Veröffentlichung von Bildmaterial:

  • Der Kunde erklärt sich mit der Veröffentlichung von aufgenommenen Fotos und Videos im Rahmen der vertraglich dargelegten Veranstaltung in Form von Online-Berichten, Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien auf Webseiten und in den Sozialen Medien einverstanden.
  • Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe der genannten Fotos im Rahmen der partnerschaftlichen Sponsoringkooperation an die Sponsoringkontakte der mannschaftsgold GmbH & Co KG zu deren Nutzung für interne Berichte, Präsentationen und Social Media Berichterstattungen inkl firmeneigener Webseiten.
  • Der Kunde ist berechtigt, gegen die oben enthaltenen Regelungen in Textform jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einzulegen.

Gewerbliche Schutzrechte:

  • Gebrandetes Equipment & Drucksachen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben der Sponsorpartner oder Veranstalter/Produktionsfirmen bzw. Auftraggeber hergestellt. Aus diesem Grund haften die Kunden gegenüber der mannschaftsgold GmbH & Co KG dafür, dass sie zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt sind.
  • Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Werden wir von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten oder Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Kunde die mannschaftsgold GmbH & Co KG von allen hieraus resultierenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.

Geheimhaltung:

  • Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem im Auftrag/Vertrag stehenden vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
  • Der Kunde sowie Sonstige von ihm eingesetzte Dritte sind der Einhaltung der vorgenannten Punkte 1 und 2 gleichermaßen verpflichtet.
  • Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht wird eine Konventionalstrafe von 5.000,- Euro fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen.

Sonstiges:

  • Die mannschaftsgold GmbH & Co KG behält sich etwaige Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte an den erstellten Konzepten vor.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen.

Salvatorische Klausel:

  • Sollten eine oder mehrere Regelungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt werden oder Regellücken enthalten, wird an der Wirksamkeit der restlichen Klauseln festgehalten.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Auftrag/Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist Bonn.
    Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Änderung der Geschäftsbedingungen:

  • Die mannschaftsgold GmbH & Co KG behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.